Art. 15 32025D0404
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Hohen Vertreter, dem Rat und der Kommission regelmäßige Zwischenberichte und bis zum 30. November 2026 einen endgültigen umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.