Art. 1 32017D2112BESCHLUSS (EU) 2017/2112 DER KOMMISSION vom 6. März 2017 über die von Ungarn geplante Maßnahme/Beihilferegelung/Staatliche Beihilfe SA.38454 — 2015/C (ex 2015/N) für den Bau von zwei Kernreaktoren im Atomkraftwerk Paks II (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 1486) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Maßnahme, die Ungarn zur finanziellen Unterstützung des Baus der beiden neuen Kernreaktoren zugunsten des Unternehmens MVM Paks II Nuclear Power Plant…
Art. 2 32024D2474BESCHLUSS (EU) 2024/2474 DER KOMMISSION vom 5. April 2024 über die Beihilferegelungen SA.50787 (2021/C) (ex 2018/N) und SA.50837 (2021/C) (ex 2018/N) Tschechiens zugunsten von großen Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2096) (Nur der tschechische Text ist verbindlich)
Die in Artikel 1 genannte staatliche Beihilfe, die Tschechien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Art. 1 32025D2370BESCHLUSS (EU) 2025/2370 DER KOMMISSION vom 21. Februar 2025 über die staatliche Beihilfemaßnahme SA.106107 (2024/N), die Belgien für die Verlängerung der Laufzeit von zwei Kernreaktoren (Doel 4 und Tihange 3) durchzuführen beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1070) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die von Belgien geplante Maßnahme zur Unterstützung der Verlängerung der Laufzeit von zwei Kernreaktoren in Belgien, nämlich Doel 4 und Tihange 3, ist mit dem…
Art. 1 32015D0658BESCHLUSS (EU) 2015/658 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2014 über die vom Vereinigten Königreich geplante staatliche Beihilfe SA.34947 (2013/C) (ex 2013/N) zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7142) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Beihilfe für Hinkley Point C in Form eines Contract for Difference (CfD), einer Vereinbarung mit dem Ministerium (Secretary of State Agreement) und einer…
Art. 3 Abs. 1 32025D2433BESCHLUSS (EU) 2025/2433 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2025 über die Beihilferegelung SA.51501 (2021/C) (ex 2019/NN) (ex 2018/N) Tschechiens zugunsten von großen Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5149) (Nur der tschechische Text ist verbindlich)
Tschechien hat die in Artikel 2 genannte mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen zurückzufordern.