Art. 2 32023D0232BESCHLUSS (EU) 2023/232 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2022 über die von Tschechien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2022/NN) zugunsten der Tschechischen Post (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5136) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.
Art. 3 32026D0962BESCHLUSS (EU) 2026/962 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2025 über die von der Tschechischen Republik durchgeführte Maßnahme SA.64153 (2022/C) (ex 2021/N) zur Gewährung einer Beihilfe für die parallele terrestrische Fernsehübertragung über DVB-T2/HEVC (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 8837) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.
Art. 2 32022D0772BESCHLUSS (EU) 2022/772 DER KOMMISSION vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Tschechischen Republik vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2293) (Nur der tschechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.
Art. 6 32025D2433BESCHLUSS (EU) 2025/2433 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2025 über die Beihilferegelung SA.51501 (2021/C) (ex 2019/NN) (ex 2018/N) Tschechiens zugunsten von großen Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5149) (Nur der tschechische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.
Art. 2 32015D0248BESCHLUSS (EU) 2015/248 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2014 über die Maßnahmen SA.23008 (2013/C) (ex 2013/NN) der Slowakischen Republik zugunsten von Spoločná zdravotná poisťovňa, a. s. (SZP) und Všeobecná zdravotná poisťovňa, a. s. (VZP) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7277) (Nur der slowakische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.