Erwägungsgrund 8 32025D1217BESCHLUSS (EU) 2025/1217 DES RATES vom 22. Mai 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Zustimmung der Union zum Ausdruck bringen, durch das Übereinkommen gebunden zu sein —
Erwägungsgrund 10 32025D0962BESCHLUSS (EU) 2025/962 DES RATES vom 12. Mai 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Zustimmung der Union zum Ausdruck bringen, durch das Übereinkommen, das Abkommen und die Zusatzprotokolle gebunden…
Erwägungsgrund 7 32014D0050BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2014/50/EU)
Die Verlängerung des Abkommens sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32025D0463Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32020D0788BESCHLUSS (EU) 2020/788 DES RATES vom 9. Juni 2020 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32025D1997BESCHLUSS (EU) 2025/1997 DES RATES vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens festzulegen.