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Am 19. Juli 2024 übermittelte Belgien im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der Entlassungen in den in der NACE-Revision-2-Abteilung 17 („Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus“) und in der NACE-Revision-2-Abteilung 28 („Maschinenbau“) eingestuften Wirtschaftszweigen in der NUTS-2-Region Limburg (BE22) in Belgien. Ergänzt wurde er im Einklang mit Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen. Auf der Grundlage der Bewertung, die die Kommission im Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EGF vorgenommen hat, wird davon ausgegangen, dass dieser Antrag die Bedingungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691 erfüllt.
Am 29. Oktober 2024 übermittelte Belgien im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der…
Am 17. Februar 2023 übermittelte Belgien im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der…
Am 3. Juli 2023 übermittelte Belgien im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der…
Belgien stellte am 17. Dezember 2015 den Antrag EGF/2015/012 BE/Hainaut Machinery auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen im…
Am 19. August 2015 stellte Belgien den Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen und Betriebsschließungen im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2…
Die Niederlande haben am 30. Dezember 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in 2 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.