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Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Durchführung der Maßnahme (im Folgenden „Ausgaben“) beträgt 1 474 753,82 EUR.
Die Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben. Hierfür schließt sie eine Beitragsvereinbarung mit dem UNODA (im Folgenden „Vereinbarung“). In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das UNODA gewährleistet, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
Die Kommission bemüht sich, die Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie nach Annahme dieses Beschlusses des…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit UNODA (im Folgenen…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgabe des in Absatz 1 genannten Betrags. Hierfür schließt sie eine Beitragsvereinbarung mit dem…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.