Erwägungsgrund 1 32025D0504
Die Europäische Investitionsbank (EIB) war Gegenstand der von der G20 in Auftrag gegebenen Überprüfung der Rahmen für die angemessene Eigenkapitalausstattung von multilateralen Entwicklungsbanken (im Folgenden „CAF-Überprüfung“) im Jahr 2022. Eine der Empfehlungen aus der CAF-Überprüfung lautete, dass die multilateralen Entwicklungsbanken satzungsmäßige Limite für Finanzierungen aus ihren Satzungen streichen.