Erwägungsgrund 2 32025D0504
Die Empfehlung der CAF-Überprüfung, festgelegte Limite für Finanzierungen aus den Satzungen multilateraler Entwicklungsbanken zu streichen, wurde mit der Absicht abgegeben, ihren jeweiligen Leitungsorganen die volle Befugnis über die Risikomanagement- und Verschuldungskennzahlen in die Hand zu geben.