Gesetze
Gesetz wird geladen …
Andere multilaterale Entwicklungsbanken haben bereits auf diese Empfehlung reagiert und Maßnahmen ergriffen, um ihre Satzungen im Hinblick auf satzungsmäßige Limite für Finanzierungen zu ändern.
Die Satzung der Bank sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Satzung der Europäischen Investitionsbank sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss EZB/2004/2 sollte geändert werden, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen —
Die Satzung der EIB sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss EZB/2014/45 sollte daher entsprechend geändert werden —
Zusätzlich sind bestimmte, kleinere Korrekturen am Beschluss EZB/2014/34 notwendig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.