Erwägungsgrund 4 32015D0005Der Beschluss EZB/2014/34 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0031BESCHLUSS (EU) 2015/1613 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. September 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2015/31)
Der Beschluss EZB/2014/45 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0046BESCHLUSS (EU) 2016/187 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 über die Festlegung eines Rahmens für eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) für das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2015/46)
Der Beschluss EZB/2013/1 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0029BESCHLUSS (EU) 2015/1574 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. September 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/8 zum Verbot der monetären Finanzierung und zur Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Haushalte durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2015/29)
Der Beschluss EZB/2014/8 sollte daher entsprechend geändert werden —
Art. 1 32015D0005Änderungen
Der Beschluss EZB/2014/34 wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 6 32016D0011BESCHLUSS (EU) 2016/811 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. April 2016 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (EZB/2016/11)
Der Beschluss EZB/2014/34 sollte daher entsprechend geändert werden —