Erwägungsgrund 1 32025D0519Mit Schreiben vom 4. September 2024 teilten die Niederlande der Kommission gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 (im Folgenden „Verordnung“)…
Erwägungsgrund 8 32025D0519Für die Ermittlung der Lärmsituation nahmen die niederländischen Behörden als Ausgangspunkt die prognostizierte Nutzung des Flughafens Schiphol für das Jahr…
Erwägungsgrund 28 32025D0519Wie in Erwägungsgrund 16 beschrieben, sind einige betriebliche Verfahren in das Basisszenario aufgenommen worden. Aufgrund der jährlichen Höchstgrenze für…
Erwägungsgrund 17 32025D0519Um das Lärmminderungsziel bis November 2025 zu erreichen, sehen die niederländischen Behörden die folgende Maßnahmen als erforderlich an: — Einsatz leiserer…
Anhang I 32014R0598VERORDNUNG (EU) Nr. 598/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG
Methode: Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass Lärmbewertungsmethoden verwendet werden, die gemäß dem Bericht Doc. 29 mit dem Titel…