Erwägungsgrund 1 32025D0554
Die Vertragsparteien erkennen die bestehende formelle Zusammenarbeit bei dem durch die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Weltraumprogramm der Union an. Sie möchten auf dieser starken Partnerschaft aufbauen und die Zusammenarbeit auf die staatliche Satellitenkommunikation(GOVSATCOM)-Komponente des Weltraumprogramms der Union und auf das mit der Verordnung (EU) 2023/588 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Programm für sichere Konnektivität ausweiten.