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Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde am 26. Juni 2012 gemäß dem Beschluss 2012/735/EU des Rates in Bezug auf Kolumbien und Peru und am 11. November 2016 gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2369 des Rates in Bezug auf Ecuador von der Union unterzeichnet. Gemäß Artikel 330 Absatz 3 des Übereinkommens wird dieses seit dem 1. März 2013 zwischen der Union und Peru, seit dem 1. August 2013 zwischen der Union und Kolumbien und seit dem 1. Januar 2017 zwischen der Union und Ecuador vorläufig angewandt.
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden…
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden…
Am 26. Juni 2012 unterzeichnete die Union das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru…
Am 26. Juni 2012 unterzeichnete die Union das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru…
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden das…
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.