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Gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g Ziffer iii des Übereinkommens kann der durch das Übereinkommen eingesetzten Handelsausschuss (im Folgenden „Handelsausschuss“) spezifische in Anhang II des Übereinkommens (Über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen) festgelegte Ursprungsregelungen ändern. Anlage 2 (Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen), Anlage 2A (Ergänzung der Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen) und Anlage 5 (Waren, für die Buchstabe b der Erklärung der Europäischen Union zu Artikel 5 in Bezug auf Ursprungserzeugnisse Kolumbiens, Ecuadors oder Perus gilt) zu Anhang II beruhen derzeit auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (im Folgenden „HS“) in den Fassungen 2012 und 2017 gemäß dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren , in seiner geänderten Fassung.
Die derzeitige Anlage 2 (Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware…
Am 4. November 2014 vereinbarte der durch Artikel 81 des Abkommens eingesetzte Sonderausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich und für Ursprungsregeln,…
Nach Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c und Artikel 68 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit kann der Partnerschaftsrat Teil Zwei „Handel, Verkehr, Fischerei…
Gemäß Artikel 68 des Abkommens und Artikel 41 des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und…
Gemäß Artikel 68 des Abkommens und Artikel 41 des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und…
Der Handelsausschuss soll im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung der Anlagen 2, 2A und 5 zu Anhang II annehmen, um den Wortlaut bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.