Erwägungsgrund 17 32024D1245BESCHLUSS (EU) 2024/1245 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen durch die Kommission im Rahmen der Tätigkeit der Mediationsstelle
Den Grundsätzen der Transparenz, Fairness und Rechenschaftspflicht folgend sollte die Kommission alle Beschränkungen transparent handhaben und jede Anwendung…
Erwägungsgrund 16 32024D1043BESCHLUSS (EU) 2024/1043 DER KOMMISSION vom 9. April 2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Hauptvertrauensperson und die Vertrauenspersonen bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung
Die Kommission sollte Beschränkungen nur vornehmen, wenn diese den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten nicht verletzen, unbedingt notwendig sind…
Erwägungsgrund 16 32021D2243BESCHLUSS (EU) 2021/2243 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2021 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Sicherheit der Informations- und Kommunikationssysteme der Kommission
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und im entsprechenden Verzeichnis erfassen.
Erwägungsgrund 16 32022D0121BESCHLUSS (EU) 2022/121 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2022 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden auf der Grundlage des Statuts
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und in dem entsprechenden Verzeichnis erfassen.
Erwägungsgrund 24 32021D2121BESCHLUSS (EU) 2021/2121 DER KOMMISSION vom 6. Juli 2020 über die Schriftgutverwaltung und Archive
Gemäß dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht sollte die Kommission über alle Fälle, in denen sie Ausnahmen anwendet, Buch führen.
Erwägungsgrund 17 32020D1502BESCHLUSS (EU) 2020/1502 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2020 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission im mit der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Kooperationsmechanismus
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und im entsprechenden Verzeichnis eintragen.