Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 bei Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 kann bereits vor der förmlichen Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 der Verordnung (EU) 2022/2065 durch die Kommission erfolgen und während der gesamten Untersuchung sowie nach dem förmlichen Abschluss der Untersuchung fortgesetzt werden (z. B. zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, zu Screeningzwecken oder zur Beurteilung, ob neue Untersuchungsmaßnahmen oder Gerichtsverfahren erforderlich sind).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 bei Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen gemäß der…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 bei Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen gemäß der…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 bei wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen und…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 bei internen Audittätigkeiten kann bereits vor der…
Im Rahmen ihrer Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsaufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 verarbeitet die Kommission Informationen. Zu diesen…
Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Beaufsichtigungs-, Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsaufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 verarbeitet die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.