Erwägungsgrund 1 32025D0633
In Übereinstimmung mit dem Beschluss (EU) 2024/1698 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) am 7. Juni 2024 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.