Erwägungsgrund 2 32025D0633
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen sieben Mitgliedstaaten und der Volksrepublik Bangladesch mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen sieben Mitgliedstaaten und der Volksrepublik Bangladesch mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.