Erwägungsgrund 2 32025D0779
Im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP sind die außen- und sicherheitspolitischen Kriterien festgelegt, anhand derer jeder Mitgliedstaat Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen auf Einzelfallbasis prüfen muss. Seit der Annahme des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP haben eine Reihe von Entwicklungen sowohl auf internationaler als auch auf Unionsebene dazu geführt, dass diese Kriterien überprüft und neue Verpflichtungen und Zusagen zur Prüfung von Anträgen auf Ausfuhrgenehmigungen auferlegt werden müssen.