Erwägungsgrund 9 32025D0793
Für den Zeitraum 2021-2024 belief sich der Richtbetrag an bilateralen nicht rückzahlbaren Finanzhilfen der Union für Jordanien im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI-GE) auf 364 Mio. EUR und wurde durch die Unterstützung der Union für Jordanien bei der Bewältigung der Auswirkungen der Syrienkrise (214 Mio. EUR von 2021 bis 2023) zusätzlich zur Unterstützung durch andere regionale und thematische Programme ergänzt. Im Zeitraum 2014-2020 belief sich die Unterstützung der Union für Jordanien, die hauptsächlich über das Europäische Nachbarschaftsinstrument bereitgestellt wurde, auf 765 Mio. EUR. Im selben Zeitraum kamen Jordanien zusätzlich 126 Mio. EUR über die Nachbarschaftsinvestitionsplattform (NIP) zugute, womit ungefähr 580 Mio. EUR an Investitionen mobilisiert wurden.