Erwägungsgrund 3 32025D2465BESCHLUSS (EU) 2025/2465 DES RATES vom 24. November 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32023D2198BESCHLUSS (EU) 2023/2198 DES RATES vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32023D2209BESCHLUSS (EU) 2023/2209 DES RATES vom 9. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0855BESCHLUSS DES RATES vom 15. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits (2007/855/EG)
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet und genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32025D0521BESCHLUSS (EU) 2025/521 DES RATES vom 10. März 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32008D0578BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europarat (2008/578/EG)
Das Abkommen sollte deshalb unterzeichnet und genehmigt werden —