Erwägungsgrund 4 32025D0805BESCHLUSS (EU) 2025/805 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Am 22. April 2020 beschloss das Ministerkomitee, Tunesien zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss gilt diese Einladung fünf Jahre ab…
Erwägungsgrund 4 32025D1966BESCHLUSS (EU) 2025/1966 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Am 22. April 2020 hat das Ministerkomitee beschlossen, Kasachstan zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss war diese Einladung fünf…
Erwägungsgrund 4 32025D1967BESCHLUSS (EU) 2025/1967 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Am 22. April 2020 hat das Ministerkomitee beschlossen, Kasachstan zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss war diese Einladung fünf…
Erwägungsgrund 5 32025D0805BESCHLUSS (EU) 2025/805 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Mit Schreiben vom 20. Februar 2025 beantragte Tunesien eine Verlängerung der Frist bis zum 23. April 2027, um die internen Verfahren abschließen zu können.
Erwägungsgrund 5 32025D0803Mit Schreiben vom 20. Februar 2025 beantragte Tunesien eine Verlängerung der Frist bis zum 23. April 2027, um die internen Verfahren abschließen zu können.
Art. 1 32025D0805BESCHLUSS (EU) 2025/805 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Im Namen der Union ist auf der Sitzung des Ministerkomitees des Europarats am 23. April 2025 der Standpunkt zu vertreten, die Verlängerung der Frist für den…