Erwägungsgrund 8 32025D0803BESCHLUSS (EU) 2025/803 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Der Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen wäre für die Union von Vorteil, da anschließend die ehrgeizigen Normen des Übereinkommens auch in diesem Land gelten…
Erwägungsgrund 7 32025D0805Da die Verlängerung der Frist Rechtswirkung für die Union haben könnte, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Ministerkomitee zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 7 32025D0803BESCHLUSS (EU) 2025/803 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Da die Verlängerung der Frist Rechtswirkung für die Union haben könnte, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Ministerkomitee zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 8 32025D1966BESCHLUSS (EU) 2025/1966 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Der Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen wäre für die Union von Vorteil, da anschließend die ehrgeizigen Normen des Übereinkommens auch in diesem Land gelten…
Erwägungsgrund 8 32025D1967BESCHLUSS (EU) 2025/1967 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Der Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen wäre für die Union von Vorteil, da anschließend die ehrgeizigen Normen des Übereinkommens auch in diesem Land gelten…
Erwägungsgrund 6 32018D1925BESCHLUSS (EU) 2018/1925 DES RATES vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der strategischen Prioritäten EU-Tunesien für den Zeitraum 2018-2020 zu vertretenden Standpunkt
Die Union und die Tunesische Republik sollten zusammenarbeiten, um ihr gemeinsames, im Rahmen der strategischen Prioritäten festgelegtes Ziel zu erreichen. Die…