Erwägungsgrund 3 32025D0814
Mit der Resolution 2769 (2025) des VN-Sicherheitsrates wurden zwei Ausnahmen vom Waffenembargo eingeführt sowie ein neues Kriterium für die Aufnahme in die Liste für diejenigen, für die Einreisebeschränkungen oder das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen oder beides gelten.