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Am 13. Februar 2025 übermittelte das Sekretariat des Ausschusses den Vertragsparteien den im Dokument IC-CP(2025)1 prov dargelegten überarbeiteten Vorschlag des Vorsitzes des Ausschusses der Vertragsparteien zur Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens von Istanbul (im Folgenden „vorgesehener Rechtsakt“). Das Sekretariat ersuchte die Vertragsparteien, den vorgesehenen Rechtsakt im schriftlichen Verfahren zu billigen, und teilte ferner mit, dass der vorgesehene Rechtsakt als angenommen gelte, sollten beim Sekretariat bis zum 30. April 2025 keine schriftlichen Einwände erhoben werden.
Am 13. Februar 2025 übermittelte das Sekretariat des Ausschusses den Vertragsparteien den im Dokument IC-CP(2025)1 prov dargelegten überarbeiteten Vorschlag des…
Am 27. Januar 2026 hat das Sekretariat des Ausschusses (im Folgenden „Sekretariat“) auf Grundlage der Erörterungen des Ausschusses den Entwurf eines Beschlusses…
Am 27. Januar 2026 hat das Sekretariat des Ausschusses (im Folgenden „Sekretariat“) auf Grundlage der Erörterungen des Ausschusses den Entwurf eines Beschlusses…
Im August 2023 hat das Sekretariat des Ausschusses bestimmte Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen, um den Auswirkungen des Beitritts der Union zum…
Im August 2023 hat das Sekretariat des Ausschusses bestimmte Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen, um den Auswirkungen des Beitritts der Union zum…
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 27 des Übereinkommens sollte der Wortlaut einer vorgeschlagenen Änderung den Vertragsparteien mindestens sechs Monate vor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.