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Im November 2024 legte der Vorsitz des Ausschusses im Anschluss an informelle Konsultationen einen im Dokument IC-CP(2024)12 prov dargelegten Vorschlag für Änderungen vor. Diesem Vorschlag zufolge sollten die derzeitigen Abstimmungsregeln weiterhin gelten, jedoch durch eine Klausel, der zufolge der Ausschuss alle Anstrengungen zu unternehmen hat, um seine Praxis der einvernehmlichen Beschlussfassung fortzusetzen (im Folgenden „Konsensklausel“), sowie durch eine Klausel, der zufolge der Ausschuss die Anwendung der Vorschriften innerhalb von drei Jahren nach Annahme der Änderungen zu überprüfen hat (im Folgenden „Überprüfungsklausel“), ergänzt werden. Mit der Konsensklausel wird die bestehende Praxis im Ausschuss kodifiziert, und in der Überprüfungsklausel wird die Absicht, die Geschäftsordnung spätestens drei Jahre nach Annahme der Änderungen neu zu bewerten, klargestellt.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss spätestens am 17. Juli 2026 und danach alle fünf…
Bis zum 26. Juni 2024 führt die Kommission — nach Konsultation der EBA und der ESMA — eine Überprüfung zumindest in Bezug auf die folgenden Punkte durch und…
Bis zum 17. Januar 2028 führt die Kommission nach Konsultation der ESA und des ESRB, je nach Sachlage, eine Überprüfung durch und legt dem Europäischen…
Im November 2024 legte der Vorsitz des Ausschusses den Vertragsparteien im Anschluss an informelle Konsultationen einen im Dokument IC-CP(2024)12 prov…
Die Vorkehrungen im Rahmen dieses Beschlusses werden anhand festgestellter Bedürfnisse regelmäßig und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der…
Im Rahmen einer möglichen Überarbeitung dieser Verordnung oder bis spätestens Ende 2026 nimmt die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.