Erwägungsgrund 1 32025D0851
Gemäß dem Beschluss (EU) 2024/2891 des Rates wurde das Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (im Folgenden „Abkommen“) am 4. Oktober 2024 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.