Erwägungsgrund 4 32025D0633BESCHLUSS (EU) 2025/633 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifikationen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vornehmen —
Erwägungsgrund 11 32025D0866BESCHLUSS (EU) 2025/866 DES RATES vom 14. April 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission, die in Artikel 29 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 11 32026D1522BESCHLUSS (EU) 2026/1522 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 29 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation vornehmen —
Erwägungsgrund 9 32026D0226BESCHLUSS (EU) 2026/226 DES RATES vom 15. Juli 2025 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 2 Absatz 1 des Änderungsabkommens vorgesehene Notifikation vornehmen —
Art. 2 32025D0851Die Kommission nimmt die in Artikel 31 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor, um der Zustimmung der Union zur Bindung durch das…
Erwägungsgrund 4 32025D2018BESCHLUSS (EU) 2025/2018 DES RATES vom 18. September 2025 über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030)
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die in Artikel 14 des Protokolls vorgesehenen Notifikationen vornehmen.