Erwägungsgrund 1 32025D0868
Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) ist am 17. Mai 2004 in Kraft getreten und wurde mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates durch die Union geschlossen.
Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) ist am 17. Mai 2004 in Kraft getreten und wurde mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates durch die Union geschlossen.