Erwägungsgrund 6 32022D0998BESCHLUSS (EU) 2022/998 DES RATES vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme der Geschäftsordnung für die Streitbeilegung zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im WPA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt betreffend die Annahme der Geschäftsordnung für die Streitbeilegung…
Erwägungsgrund 4 32020D1490BESCHLUSS (EU) 2020/1490 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Streitbeilegungsverfahren und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im WPA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme des vorgesehenen Beschlusses über die Festlegung der…
Erwägungsgrund 7 32025D0894Daher sollte der von der Union im WPA-Rat und im Ausschuss hoher Beamter zu vertretende Standpunkt im Hinblick auf die Annahme ihrer jeweiligen…
Erwägungsgrund 4 32019D0117BESCHLUSS (EU) 2019/117 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter und Mediatoren zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Rat im Namen der Union in Bezug auf die Geschäftsordnung für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten und den…
Erwägungsgrund 6 32024D2144BESCHLUSS (EU) 2024/2144 DES RATES vom 22. Juli 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in“ oder „Ursprungswaren“ und über Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im WPA-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird —
Erwägungsgrund 4 32020D1491BESCHLUSS (EU) 2020/1491 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im WPA-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss zur Festlegung der Liste der…