Erwägungsgrund 2 32025D0894Gemäß Artikel 107 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Ausschuss hoher Beamter eine Geschäftsordnung —
Erwägungsgrund 3 32018D1279BESCHLUSS (EU) 2018/1279 DES RATES vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 5 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 306 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der GA-Unterausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32019D2248BESCHLUSS (EU) 2019/2248 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den im Namen der Union in dem durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 17 Absatz 8 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 2 32022D2505BESCHLUSS (EU) 2022/2505 DES RATES vom 8. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 31 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32022D2505BESCHLUSS (EU) 2022/2505 DES RATES vom 8. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 31 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.