Erwägungsgrund 6 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Ausschuss sollte daher auf den beigefügten Entwürfen für Beschlüsse beruhen. —
Erwägungsgrund 6 32017D1921BESCHLUSS (EU) 2017/1921 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Aufstellung einer Liste von Schiedsrichtern zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen Rat sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32019D0299BESCHLUSS (EU) 2019/299 DES RATES vom 12. Februar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu bestimmten Haushalts- und Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertreten ist sollte daher auf den angefügten Entwürfen der Beschlüsse beruhen —
Erwägungsgrund 5 32012D0297BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2012/297/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 9 32020D1493BESCHLUSS (EU) 2020/1493 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens und die Annahme technischer Verknüpfungsstandards zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen Ausschuss sollte daher auf dem Beschlussentwurf des Gemeinsamen Ausschusses beruhen —