Art. 1 Nr. 18 32025D1495BESCHLUSS (GASP) 2025/1495 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Anhänge des Beschlusses 2014/512/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 29 32026D0508BESCHLUSS (GASP) 2026/508 DES RATES vom 23. April 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Anhänge des Beschlusses 2014/512/GASP werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 2 32024D0746BESCHLUSS (GASP) 2024/746 DES RATES vom 23. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Anhänge des Beschlusses 2014/512/GASP werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 20 32025D2032BESCHLUSS (GASP) 2025/2032 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Anhänge des Beschlusses 2014/512/GASP werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32025D0936BESCHLUSS (GASP) 2025/936 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32025D1478BESCHLUSS (GASP) 2025/1478 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.