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Der Standpunkt, der im Namen der Union in Bezug auf weitere Anpassung der Standardformblätter für Mitteilungen gemäß Artikel PMwSt. 19 Absatz 1 im Handelssonderausschuss zu vertreten ist, unterstützt solche Anpassung, sofern sie unbedingt erforderlich ist, um die Standardformblätter mit dem in Anhang II des Durchführungsbeschlusses C(2019)2866 der Kommission genannten System für den Austausch von Formblättern in Einklang zu bringen.
Die Kommission übermittelt dem Rat ein schriftliches Dokument mit den Einzelheiten der in Absatz 1 genannten vorgesehenen Anpassung. Dieses schriftliche Dokument muss dem Rat rechtzeitig vor der betreffenden Sitzung des Handelssonderausschusses vorliegen, damit die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in jener Sitzung vorzutragen ist, erörtert und gebilligt werden kann, oder — falls zutreffend — vor dem Abschluss eines schriftlichen Verfahrens des Handelssonderausschusses, über eine Anpassung der Standardformblätter zu beschließen, erfolgen kann.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.