Beschluss (EU) 2025/942 des Rates vom 12. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten — Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben zu vertretenden Standpunkt
Der Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben (im Folgenden „Handelssonderausschuss“), der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit eingesetzt wurde, soll Empfehlungen aussprechen und Beschlüsse annehmen, um die ordnungsgemäße Funktionsweise und Durchführung des Protokolls zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 3 32025D0942
Erwägungsgrund 3 32025D0942Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen