Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit und insbesondere dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben (im Folgenden „Protokoll“) bietet einen soliden Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung und der Beitreibung von Forderungen. Für diese Zusammenarbeit werden die meisten der Instrumente, die die Mitgliedstaaten derzeit für die Verwaltungszusammenarbeit und die Beitreibung von Forderungen einsetzen, von Nutzen sein.
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit und insbesondere dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem…
Die Übereinkunft bietet einen soliden Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem…
Nach Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstabe d des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der…
Der Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben (im Folgenden…
Die Mitgliedstaaten sind befugt, mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 41 des Protokolls zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und zur…
Die Mitgliedstaaten sind befugt, mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 41 des Protokolls zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.