Erwägungsgrund 5 32025D0962
Mit dem EWR-Finanzierungsmechanismus und dem Norwegischen Finanzierungsmechanismus werden besondere Verfahren eingeführt, die die Effizienz der Durchführung und der Konsultation der Empfängerstaaten erhöhen. So sind sowohl im Rahmen des EWR-Finanzierungsmechanismus als auch des Norwegischen Finanzierungsmechanismus Konsultationen der Kommission auf strategischer Ebene während der Verhandlungen über die Vereinbarungen zwischen den Geberstaaten und den Empfängerstaaten vorgesehen. Ferner enthalten sie Vereinbarungen, dass die Kommission die Empfängerstaaten bei den Konsultationen über die Bestimmungen für die Anwendung der Mechanismen unterstützt. Diese Schutzmaßnahmen werden zu einer effizienten und fristgerechten Umsetzung der Mechanismen beitragen und dabei den Bedürfnissen der Empfängerstaaten und den erheblichen Schwierigkeiten, die sie bei der Umsetzung der Finanzierungsmechanismen haben können — auch in Bezug auf die gemeinsamen Werte und Grundsätze der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte — in vollem Umfang Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang sollte dem Recht eines Empfängerstaates, angehört zu werden, wenn es um Maßnahmen wie die Aussetzung von Zahlungen und die Rückforderung von Mitteln geht, Aufmerksamkeit gewidmet werden.