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Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme der Schweiz an dem SSZ-Projekt „Cyber-Range-Verbände“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt. Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 wird sich die Schweiz dem Projekt zu dem Termin anschließen, der in der zwischen der Schweiz und den Projektmitgliedern zu schließenden Verwaltungsvereinbarung festgelegt wird. Der Rat wird die Aufsicht gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 führen und kann gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 3 des genannten Beschlusses weitere Beschlüsse fassen bzw. Entscheidungen treffen —
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Cyber-Range-Verbände“ dem Rat und der Hohen Vertreterin der…
Am 3. Oktober 2024 übermittelte die Schweiz gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 dem Koordinator des SSZ-Projekts „Cyber-Range-Verbände“…
Die Teilnahme der Schweiz an dem SSZ-Projekt „Cyber-Range-Verbände“ erfüllt die Bedingungen gemäß Artikel 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639.
Das PSK empfiehlt in seiner Stellungnahme, dass der Rat in der Frage, ob die Teilnahme der Schweiz an dem SSZ-Projekt „Cyber-Range-Verbände“ die Bedingungen…
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme der Schweiz an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses…
Der Rat hat am 6. März 2018 den Beschluss (GASP) 2018/340 angenommen, mit dem die Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte festgelegt wurde.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.