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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Senegal (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung zwischen der Union und Senegal;
Beitrag zur Stärkung der allgemeinen Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten der Streitkräfte Senegals zum Schutz der Souveränität Senegals auf See und zur Verbesserung der regionalen maritimen Sicherheit und dadurch zur Verbesserung des Schutzes der Seeschiffe und maritimen Ressourcen sowie der an der Küste lebenden Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen;
Stärkung der Fähigkeiten Senegals im Hinblick auf seine Beteiligung an den Militäroperationen der Union im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Senegals Beitrag zu gemeinsamen Maßnahmen im Rahmen der Jaunde-Architektur.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen, einschließlich der technischen Ausbildung, finanziert, falls dies erforderlich ist.
operative Ausrüstung, einschließlich Einsatzmittel, Überwachungssysteme, Kommunikationsausrüstung und persönliche Schutzausrüstung für die Marine Senegals;
Lehrmaterial für die Akademie der Marine Senegals in Dakar;
Mobilitätsausrüstung für die Marine Senegals.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die Streitkräfte Senegals bei der Verteidigung der territorialen Unversehrtheit Senegals zu unterstützen und die…
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Um das in Absatz 2 genannte Ziel zu erreichen, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die Bereitstellung folgender Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist,…
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
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