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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Libanon (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Union und Libanon im Bereich Sicherheit und Verteidigung;
Beitrag zur Stärkung der allgemeinen Militär- und Verteidigungskapazitäten der libanesischen Streitkräfte;
Verbesserung der nationalen Sicherheit und Stabilität Libanons sowie des Schutzes der Zivilbevölkerung.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, wird mit der Unterstützungsmaßnahme Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, in folgenden Bereichen finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen, einschließlich der erforderlichen technischen Ausbildung, finanziert.
territoriale Kontrolle durch die Unterstützung der Einrichtung des 5. Regiments an den Landesgrenzen entlang der nordöstlichen Grenze zu Syrien;
bereichsübergreifende Sensibilisierung durch die Schaffung einer gemeinsamen Kapazität für Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung mit einem operativen Drohnensystem und einem umfassenden Schulungsprogramm;
maritime Sicherheit durch den Ausbau der Überwachungskapazitäten und die Einbindung von Ressourcen in ein maritimes Führungs- und Leitsystem;
Schutz kritischer Militärstandorte durch die Bereitstellung von C-UAS zur Gewährleistung des Schutzes des Hauptquartiers und eines Teils der Hauptstützpunkte der Luftwaffe der libanesischen Streitkräfte;
Gesundheitsversorgung durch die Fortsetzung der Bereitstellung medizinischer Ausrüstung für die zentrale medizinische Versorgung.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 48 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, zur Stärkung der Kapazitäten der libanesischen Streitkräfte beizutragen, um die nationale Sicherheit, Stabilität und…
Beitrag zur Stabilität und Sicherheit in der Region;
Die Unterstützungsmaßnahme hat zum Ziel, die Fähigkeiten und die Resilienz der libanesischen Streitkräfte (im Folgenden „LAF“) durch den Ausbau ihrer…
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, zur Stärkung der Kapazitäten der libanesischen Streitkräfte beizutragen, ihre Truppen im Einklang mit der Resolution…
Leistung eines Beitrags zu Frieden und Stabilität in der Region.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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