Beschluss (EU) 2026/1034 der Kommission vom 23. April 2026 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Estland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2553) (Nur der estnische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Estland gerichtet.
Art. 2 32026D1034
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