Art. 2 32026D1034BESCHLUSS (EU) 2026/1034 DER KOMMISSION vom 23. April 2026 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Estland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2553) (Nur der estnische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Estland gerichtet.
Art. 2 32022D0771BESCHLUSS (EU) 2022/771 DER KOMMISSION vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Estland vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2292) (Nur der estnische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Estland gerichtet.
Art. 7 32016D1031BESCHLUSS (EU) 2016/1031 DER KOMMISSION vom 6. November 2015 über die von Estland durchgeführten Maßnahmen SA.35956 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/N) zugunsten von AS Estonian Air und über die von Estland geplanten Maßnahmen SA.36868 (14/C) (ex 13/N), zugunsten von AS Estonian Air (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7470) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Estland gerichtet.
Art. 2 32017D0122DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/122 DER KOMMISSION vom 23. Januar 2017 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf Aufträge für Tätigkeiten im Bereich der Torfgewinnung in Finnland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 237) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.
Art. 4 32015D0162BESCHLUSS (EU) 2015/162 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2014 zu den staatlichen Beihilfen Lettlands SA.36612 (2014/C) (ex 2013/NN) für Parex (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4550) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.