Beschluss (EU) 2026/1058 des Rates vom 5. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank)
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32026D1058
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