Erwägungsgrund 4 32026D1059
Die deutsche Regierung hat Frau Annika FOHN, Vertreterin einer regionalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat (Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen), als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen —