Erwägungsgrund 5 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Damit sowohl die Union als auch die Republik Moldau weiterhin von dem Abkommen profitieren können, sollte es bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32024D1016BESCHLUSS (EU) 2024/1016 DES RATES vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Damit sowohl die Union als auch die Republik Moldau weiterhin von dem Abkommen profitieren können, sollte es bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden.
Erwägungsgrund 5 32025D1997BESCHLUSS (EU) 2025/1997 DES RATES vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher ist es angezeigt, das Abkommen bis zum 31. März 2027 zu verlängern.
Erwägungsgrund 6 32026D0106Daher ist es zweckmäßig, das Abkommen bis zum 31. März 2027 zu verlängern —
Erwägungsgrund 5 32025D1997BESCHLUSS (EU) 2025/1997 DES RATES vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Damit sowohl die Union als auch die Ukraine weiterhin von den positiven Auswirkungen des Abkommens profitieren können, indem der Güterkraftverkehr zwischen dem…
Erwägungsgrund 5 32024D1016BESCHLUSS (EU) 2024/1016 DES RATES vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher ist es angezeigt, das Abkommen bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern —