Erwägungsgrund 5 32024D1016BESCHLUSS (EU) 2024/1016 DES RATES vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Gemischte Ausschuss soll auf seiner nächsten Sitzung einen Beschluss über die Notwendigkeit der Verlängerung des Abkommens annehmen.
Erwägungsgrund 6 32025D1997BESCHLUSS (EU) 2025/1997 DES RATES vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Gemischte Ausschuss soll in seiner nächsten Sitzung einen Beschluss über die Notwendigkeit der Verlängerung des Abkommens annehmen. Dieser Beschluss wird…
Erwägungsgrund 6 32023D0576BESCHLUSS (EU) 2023/576 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Gemischte Ausschuss muss einen Beschluss über seine Geschäftsordnung und über die Notwendigkeit der Verlängerung des Abkommens sowie der Dauer dieser…
Erwägungsgrund 6 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 wird der Gemischte Ausschuss Beschlüsse über seine Geschäftsordnung und über die Notwendigkeit einer Verlängerung des…
Erwägungsgrund 2 32026D0106Nach Artikel 6 Absatz 2 des Abkommens muss der Gemischte Ausschuss spätestens drei Monate vor Ablauf des Abkommens einberufen werden, um die Notwendigkeit einer…
Erwägungsgrund 4 32026D0106Der Gemischte Ausschuss ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Abkommens einzuberufen, um zu prüfen, ob eine weitere Verlängerung dieses Abkommens…