Erwägungsgrund 1 32023D0412BESCHLUSS (EU) 2023/412 DES RATES vom 21. Februar 2023 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 1. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (EU) 2015/2169 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32026D0499BESCHLUSS (EU) 2026/499 DES RATES vom 26. Februar 2026 zur Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 1. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (EU) 2015/2169 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32023D0413BESCHLUSS (EU) 2023/413 DES RATES vom 21. Februar 2023 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 1. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (EU) 2015/2169 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32026D0432BESCHLUSS (GASP) 2026/432 DES RATES vom 23. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
Der Rat hat am 27. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1484 angenommen.
Erwägungsgrund 2 32026R0511VERORDNUNG (EU) 2026/511 DES RATES vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Am 23. April 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/504 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen. Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte…
Erwägungsgrund 1 32025R0398VERORDNUNG (EU) 2025/398 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Am 23. Februar 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/263 angenommen.