Erwägungsgrund 2 32026D1071
Gemäß Artikel 6 des COTIF finden die in diesem Artikel genannten Vorschriften im internationalen Eisenbahnverkehr und bei der technischen Zulassung von Eisenbahnmaterial zur Verwendung im internationalen Verkehr Anwendung, insbesondere die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), die Anhang C des COTIF bildet.