Erwägungsgrund 1 32026D1076
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/1477 des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 17. Oktober 2024 im Namen der Union unterzeichnet.