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Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher geändert werden, um dem Ergebnis der strategischen Überprüfung der EUAM Ukraine Rechnung zu tragen und um den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2027 zu aktualisieren.
Mit dem Beschluss 2014/486/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/2249 , wurde die EUAM Ukraine mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag…
Mit dem Beschluss 2014/486/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/2249 , wurde die EUAM Ukraine mit einem als Bezugsrahmen dienenden Betrag für den…
Am 17. November 2014 hat der Rat mit dem Beschluss 2014/800/GASP beschlossen, die EUAM Ukraine am 1. Dezember 2014 einzuleiten und den Beschluss 2014/486/GASP…
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2024 sollte zur Deckung des zusätzlichen…
Am 20. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2161 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP angenommen, mit dem das Mandat bis zum 31. Mai 2019…
Am 20. Mai 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/813 angenommen, mit dem das Mandat der EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2024 verlängert wurde und der EUAM…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.